Vorsorgeauftrag

Oftmals gehen Menschen davon aus, dass der „Vorsorgeauftrag“ etwas mit Pensionskassen oder der privaten Vorsorge zu tun hat. Dies ist nur im weitesten Sinn korrekt.

Der Vorsorgeauftrag eines Menschen regelt ähnlich dem Testament den letzten Willen dieses Menschen. Im Gegensatz zum Testament ist der Mensch, welcher den Vorsorgeauftrag definierte, nicht gestorben sondern weist aus Sicht des Gesetzes eine Handlungs- und Urteilsunfähigkeit auf.

Weshalb benötigt es diesen Vorsorgeauftrag?

Dies lässt sich am einfachsten in Form eines Beispiels beantworten:

Herrr B. ist verwitwet und hat 2 erwachsene Kinder. Er verfügt über keinen Vorsorgeauftrag. Herr B. erkrankt an Demenz. Diese Erkrankung steigert sich bis Herr B. aus Sicht des Gesetzes nicht mehr Handlungs- und Urteilsfähig ist. Herr B. verfügt über eine vermietete Liegenschaft und ein Barvermögen. Hinzu kommt, dass er zu Zeiten ausreichender Gesundheit Wünsche äusserte, sollte er einmal ernsthaft erkranken, dass er in seinem Haus von einer privaten Krankenpflege umsorgt werden will. Nun ist Herr B. Handlungs- und Urteilsunfähig. Die logische Konsequenz ist, dass sich die KESB (Kinder- und Erwachsenen Schutz Behörde) einschaltet. Dort ist mit grosser Wahrscheinlichkeit ein kompetenter Mitarbeiter für Herrn B. zuständig. Jedoch unterscheiden sich die Ansichten der Kinder von Herrn B. mit denjenigen des Mitarbeiters enorm. Der KESB-Mitarbeiter findet eine Pflegeinstitution für Herrn B. korrekt, die Kinder von Herrn B. wünschen eine private Pflege zu Hause. Ist keine Kommunikation möglich, sind die Fronten verhärtet, dann wird der Mitarbeiter der KESB mehr Macht ausüben können als die Kinder von Herrn B. Und diese Macht ergreift nicht bloss die Art und Weise einer Pflege von Herrn B., es betrifft auch das Verwalten der Vermögenswerte oder der gesamte Rechtsverkehr. Kurz: die Kinder von Herrn B. wären einem stetigen Kampf ausgesetzt gewesen und hätten in ihrer Rolle nie ein Recht durchsetzen können.

Um sich einer solchen Situation zu entziehen, empfiehlt sich der Vorsorgeauftrag.

Angenommen Herr B. hätte vor seiner Erkrankung einen Vorsorgeauftrag definiert, dann hätte die KESB nie eingeschaltet werden können und hätte dadurch auch nie ungewollte Macht erhalten. Herr B. hätte seinen Willen zu Lebzeiten und auch mit einer Handlungs- und Urteilsunfähigkeit durchsetzen und damit seinen Lebensabend geniessen können.

Der Vorsorgeauftrag ist aber nicht nur empfehlenswert für ältere Menschen. Er ist für Menschen jeder Altersgruppe zu empfehlen. Ob ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter – eine Handlungs- und Urteilsunfähigkeit aus Sicht des Gesetzes kommt in der Regel rasch. Und da ein Vorsorgeauftrag ausschliesslich seine Gültigkeit bewahrt, wenn dieser handschriftlich und vor dem Verlust der Handlungs- und Urteilsfähigkeit verfasst und unterzeichnet wurde, kann dieser nicht nach einem derart einschneidendem Vorfall realisiert werden.

Wir verstehen, dass dieses gesamte Thema von vielen Menschen als unangenehm betrachtet wird. Ähnlich dem Verfassen eines Testaments. Bedenken Sie aber, dass durch einen Vorsorgeauftrag, genauso wie bei einem Testament, enorm viel Ärger, Behördenstreitigkeiten, Kosten und nicht ernst genommene Wünsche auf ein Minimum reduziert werden kann. Sie erhalten sich Ihre Wünsche und Ansichten, bewahren gleichzeitig Ihre Kinder vor all den mühseligen und unnötigen Situationen mit Behörden.

Wir möchten klar aber auch darauf hinweisen, dass wir nicht generell Behörden brandmarken möchten. Uns geht es in erster Linie um die Wünsche eines Einzelnen. Die stehen für uns im Vordergrund und sollen durch geeignete Mittel und Werkzeuge, wie den Vorsorgeauftrag oder das Testament, adäquat zum Ausdruck gebracht werden.

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